Dr. Axel von Bredow, Steuerberater in Augsburg der Kanzlei UBBZ

Dr. Axel von Bredow

Steuerberater | Dipl.-Kaufmann | Master of Business Research

„Wir setzen um, was wir beraten“

Seit 2025 Partner bei UBBZ

Seit 2020 Mitglied des Vorstands der Steuerberaterkammer München

2011 bis 2025 Partner und Steuerberater bei Peters, Schönberger & Partner

2011 bis 2020 Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians-Universität in München für das Fach „Business Taxation and Financial Decisions“

2007 bis 2011 Promotion im Internationalen Steuerrecht und Lehrtätigkeit an der Ludwig-Maximilians-Universität in München

2007 bis 2009 Master of Business Research an der Ludwig-Maximilians-Universität in München

2002 bis 2007 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg sowie der University of Colorado at Boulder

Steuerliche Beratung von mittelständischen, familiengeführten Unternehmensgruppen

Ganzheitliche steuerliche Betreuung von natürlichen Personen sowie von Personen- und Kapitalgesellschaften

Jahresabschlusserstellung

Steuerliche Gestaltungsberatung

Betreuung von steuerlichen Betriebsprüfungen

Beratung im internationalen Steuerrecht

Unternehmensnachfolge

  • Deutsch
  • Englisch
  • Vorstand der Steuerberaterkammer München

  • Beirat des Münchner Unternehmenssteuerforum e.V.

  • Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V. (LSWB)

  • IFA Bayern (Deutsche Vereinigung für Internationales Steuerrecht)

  • Deutscher Steuerberaterkongress 2024: „New Work als Lösung für Steuerberatungskanzleien“

  • Münchner Steuerfachtagung 2024: „Investitionen in die Zukunft: Mitarbeiterbeteiligung, Forschungsförderung, Klimaschutz“

  • IHK München 2023: „Die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland“

  • Deutscher Steuerberatertag 2023: „Anzeigepflichten für nationale Steuergestaltungen – BMF im Austausch mit der Praxis“

  • Steuerberaterkammer München 2022: „Informationsveranstaltung Grundsteuerreform 2022“

  • Münchner Unternehmenssteuerforum 2022: „Betriebsprüfung im Wandel – gewohnte materielle, aber neue prozessuale Schwerpunkte“

  • Münchner Steuerfachtagung 2020: „Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen“

  • Deutscher Steuerberatertag 2019: „Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen“

  • IStR-Jahrestagung 2019: „Europarechtliche Entwicklungen zu § 50d Abs. 3 EStG“

  • Münchner Steuerfachtagung 2019: „Anzeigepflichten nach europäischem und nationalem Recht“

  • Münchner Unternehmenssteuerforum 2018: „Meldepflichten im Steuerrecht“

  • „Die Steuerversprechen des Koalitionsvertrags – Was steckt drin und was nicht?“, Kammermitteilung der Steuerberaterkammer München 2/2025, S. 18

  • „Unternehmensbewertung im Internationalen Steuerrecht“, zusammen mit Dr. Alexander Reichl, in: Handbuch Unternehmensbewertung, Petersen / Zwirner / Zimny (Hrsg.), 3. Auflage 2023 

  • „Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Wer meldet jetzt eigentlich?“, Die Steuerberatung (Stbg) 2020, S. 122, zusammen mit Sebastian Gibis

  • „Anzeigepflichten für Steuergestaltungen – Ein Überblick, aber wer hat den Durchblick?“, Betriebs Berater (BB) 2019, S. 1303 (Teil 1), S. 1502 (Teil 2), zusammen mit Sebastian Gibis

  • „Die Einkommen- und Lohnsteuerpflicht bei im Ausland ansässigen Geschäftsführern inländischer Kapitalgesellschaften am Beispiel des DBA-Österreich“, Internationale Steuerrundschau (ISR) 2018, S. 308, zusammen mit Fabian Kliemann

  • „Merkblatt zur steuerlichen Behandlung von Bewirtungsaufwendungen“, Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling (BC) 2016, S. 252, zusammen mit Tatjana Semke

  • „Exit-Tax mal anders?! – Die Anwendbarkeit der Regelungen des § 4f EStG auf die Verlagerung verlustbringender Funktionen“, Internationales Steuerrecht (IStR) 2015, S. 23, zusammen mit Dr. Alexander Reichl

  • „Die Änderung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien zu Safe-Harbour-Rules“, Der Betrieb (DB) 2013, S. 1514, zusammen mit Dr. Alexander Reichl

  • „Funktionsverlagerung – Lock-in-Effekt statt Steuervorteil bei der Funktionsverlagerung ins Ausland“, Internationale Steuerrundschau (ISR) 2012, S. 138

  • „Reallokation von Funktionen in grenzüberschreitend tätigen Konzernen – Eine Analyse der Ausgestaltung und Wirkung der Regelungen des Außensteuergesetzes“, 2011, Dissertation, Ludwig-Maximilians-Universität München

  • „Rezension zu Heilmann, Anette: Die Anwendbarkeit betriebswirtschaftlicher Bewertungsmethoden im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht“, Die Wirtschaftsprüfung (WPg) 17/2011

  • „Deutsche Börse lanciert DivMSDAX“, Der Aufsichtsrat (AR) 2011, S. 211

  • „Going Private“, Der Aufsichtsrat (AR) 2011, S. 8

  • „Die europäische Privatgesellschaft“, Der Aufsichtsrat (AR) 2007, S. 129

„Sehe die Möglichkeiten – nicht die Hindernisse.“

Dieses Motto gilt für Axel von Bredow nicht nur beim Freeriden oder Tourengehen in den Bergen, sondern auch in der Steuerberatung. Herausforderungen erkennt er als Chancen. Komplexe Sachverhalte sind für ihn kein Hindernis, sondern eine Einladung, neue Wege zu denken und seinen Mandanten klare, verständliche und tragfähige Lösungen aufzuzeigen.

Begeisterung für das Steuerrecht – von Anfang an

Während des Studiums der Betriebswirtschaft an der Universität Regensburg entdeckte er seine Leidenschaft für das Steuerrecht – nicht nur als Student, sondern auch als Tutor im Fach Finanzbuchhaltung. Besonders prägend war ein einjähriges Auslandsstudium an der University of Colorado at Boulder mit den Schwerpunkten Accounting und Finance.

Die betriebswirtschaftliche Steuerlehre ließ Axel von Bredow nicht mehr los: Die Promotion im Internationalen Steuerrecht absolvierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) bei Prof. Dr. Dr. Manuel R. Theisen. Während seiner langjährigen Lehrtätigkeit an der LMU lernte er komplexe Dinge einfach und verständlich darzustellen. „Eine Fähigkeit, von der ich bis heute profitierte – sei es im Beratungsgespräch mit Mandanten oder bei der Ausbildung von jungen Kolleg*innen“.

Verantwortung und Vertrauen

14 Jahre lang war Axel von Bredow Teil der renommierten Kanzlei Peters, Schönberger und Partner – davon neun Jahre als Partner. Dort betreute er schwerpunktmäßig mittelständische, familiengeführte Unternehmensgruppen in laufenden und strukturellen Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts.

Familienunternehmen zeichnen sich durch eine hohe Agilität und Entscheidungsfreude aus. Axel von Bredow ist es deshalb wichtig, entgegen der Komplexität im Steuerrecht, klar und verständlich zu beraten. Er versteht sich als verlässlicher und nachhaltiger Partner der Unternehmer, der nach individuellen Lösungen sucht.

Unternehmertum

Nach intensiven Jahren in einer Kanzlei mit über 30 Partnern wuchs in ihm der Wunsch, eine neue unternehmerische Herausforderung anzunehmen.

Für die Arbeit bei UBBZ wünscht sich Axel von Bredow eine Tätigkeit nah an den Mandanten, nah an den steuerlichen Themen und nah an den Kolleg*innen. Er möchte als Team erfolgreich sein und zur wertschätzenden, kreativen und lösungsorientierten Kultur der Kanzlei beitragen.

Einsatz für den Berufsstand

Seit 2020 ist Axel von Bredow Mitglied im Vorstand der Steuerberaterkammer München mit über 13.000 Mitgliedern. Dort engagiert er sich für die Belange der Berufskolleg*innen – von berufsrechtlichen Rahmenbedingungen bis zur Nachwuchsförderung. Axel von Bredow will Begeisterung für das Berufsbild Steuerberater wecken.

Ein Anliegen ist ihm auch der Dialog mit der Politik: „Wir brauchen steuerliche Rahmenbedingungen, die wirtschaftliches Handeln in Deutschland erleichtern.“